Regelung 2025 des Angeln

in unseren Teiche

 

Für die sogenannten Teiche “Iris” (Karfenteich) ist das Angeln das ganze Jahr erlaubt, mit zwei Angelleinen.

NO KILL Fischen und Landematte obligatorisch.

VERBOTEN : Sebst Hackende Montage, Erhaltungstasche, Schall- und Lichtdetector.

 

Für die sogenannten Teiche "Concours", und "Bassin" besteht eine Sonderregelung am 1. und 2. März 2025.

 

Für den Teich, der für Wettbewerbe bestimmt ist ("Concours"), 

Gehöffnet an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowie täglich vom 1. Juli bis 31. August, mit Ausnahme von Veranstaltungen die vom Fischvereins organisiert werden, der sich das Recht vorbehält ponktuelle Schliessungen für Irgenwelche Veranstaltungen vorzunehmen.

Das Benutzen von folgenden Köder ist verboten : Löffelköder, Kunstköder und Fliegenköder für Forellen und Hechte. Während der Öffnung der Raubfischerei ist nur das Angeln mit lebenden Köder erlaubt. Welche auch die Angelmethode, es sind zwei Angelleinen erlaubt.

 

Das Angeln in den sogennanten Teiche “Les Joncs” und "Bassin" in Molsheim und “Etang de la Chapelle” in Mutzig

Diese drei Teiche haben keine generelle Schliessung. Welche auch die Angelmethode, es sind zwei Angelleinen erlaubt.

Das Angeln ist das ganze Jahr erlaubt, soweit folgenden Bedingungen erfüllt werden :

 

  • Vom 01/11/2024 bis zum 28/02/2025 inbegriffen, sowie vom 01/11/2025 bis zum 06/03/2026 inbegriffen herrscht “NO KILL” Fischen, außer Raubfischen in der Öffnungszeit.
  • Karpfenangeln bei Nachtlicht ist nur am Teich bei Mutzig erlaubt, aber nur für diejenigen, die eine jährlichen Teiche Fischerlizenz bei der AAPPMA von Molsheim ausgeführt haben. Die Karpfen müssen aber sofort ins Wasser zurückgelegt werden.

 

Täglich sind folgende mitgenommene Einnahmen geduldet :

 

  • Zwei Karpfen (2) von plus 30 cm. Die über 5 Kilo müssen  sofort ins Wasser zurückgelegt werden.
  • Zwei Schleien (2) von plus 25 cm - Ein Hecht (1) von plus 60 cm - Ein Zander (1) von plus 50 cm.
  • Drei Regenbogenforellen (3) von plus 25 cm.
  • Zwanzich Rotaugen (20).

Wichtig : Der Wels ist ein Schädling in kleinen Umgebungen, Verpflichtung ihn zu vernichten.

 

Im Allgemeinen sind folgende Regeln zu beachten :

 

  • Einfach Angelhaken erforderlich, eher Haken ohne oder mit erdrücktem Widerhaken.

 

Für alle Teiche ist Folgendes ist streng verboten :

  • Das Anwerfen von folgenden Fischlockmitteln : boilies und pellets
  • Das Benutzen einer geflochtenen Schnur auf der gesamten Linie. Nur bei der Raubfischerei ist es erlaubt.
  • Der Gebrauch einer Erhaltungstasche.
  • Das Angeln auf der Fuβgängerbrücken zwischen den Teichen
  • Das Benutzen von Beköderrn Boot, alle Arten von Booten und Schwimmen.
  • Das Benutzen von rohe Samen ( Mais, Hanfsamen, Korn, usw…) und Lebensmittel für Tiere.
  • Brei zum Anlocken von Forellen.
  • Doppel anu Dreifach-Angelhacken.
  • Das Fischen mit schwinnendes Brot.
  • Camping und Nachtfischen an den Zich Teichen.

 

Derjenige der seine TEICHE Fischerlizenz beim Fischerverein in Molsheim ausgeführt hat, verpflichtet sich, diese Verordnungen zu achten.

                                                                                                                                                                                       Der Verwaltungsrat

 

 

Die Angelanteile mit eine Teiche Tageskarte oder Jährlische Fischerlizenz des Vereins bestehen aus:

  • Dem Zich-Teiche bei Molsheim und dem Kapellen-Teich zwischen Dorlisheim und Mutzig;

Die Angelanteile mit eine Fischerlizenz mit CPMA (Fischbetrag des Vereins bestehen aus:

  • Dem Wasserlauf “La Bruche” flussaufwärts vom sogennanten Ort “Pierre carrée” am Rand der Gemeinde Molsheim, Richtung route des Loisirs, bis zur Wasserfalle am sogennanten Ort “Zich “ ;
  • Dem Dachsteinerbach bei Molsheim (hier besteht die Regelung für den Wasserlauf “La Bruche”);
  • Dem sogennanten Kanal “Coulaux” bei Molsheim (Angeln verboten).

 

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AAPPMA de Molsheim

8 rue Kling

67120 MOLSHEIM

Tél   : 09 88 07 70 10

Mob : 06 12 98 26 92 

email : contact@aappmamolsheim.fr

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