Für
die sogenannten Teiche “Iris” (Karfenteich) ist das Angeln das ganze Jahr erlaubt, nur mit einer Angelleine.
Für die sogenannten
Teiche “Bassin” besteht eine Sonderregelung am 4. und 5. März 2023.
Für den Teich, der für
Wettbewerbe bestimmt ist, besteht eine
Sonderregelung am 4. und 5. März 2023.
Gehöffnet an Samstagen,
Sonntagen und Feiertagen sowie täglich vom 1. Juli bis 31. August, mit Ausnahme von Veranstaltungen die vom Fischvereins organisiert werden, der sich das Recht
vorbehält ponktuelle Schliessungen für Irgenwelche Veranstaltungen vorzunehmen.
Das Benutzen von folgenden
Köder ist verboten : Löffelköder, Kunstköder und Fliegenköder für Forellen und Hechte. Während der Öffnung der Raubfischerei ist nur das Angeln mit lebenden Köder erlaubt.
Das Angeln in den
sogennanten Teiche “Les Joncs” und "Bassin" in Molsheim und “Etang de la Chapelle” in Mutzig
Diese drei Teiche haben keine
generelle Schliessung. Welche auch die Angelmethode, es sind zwei Angelleinen erlaubt.
- Vom 01/11/2022 bis zum 03/03/2023 inbegriffen,
sowie vom 01/11/2023 bis zum 01/03/2024 inbegriffen herrscht “NO KILL” Fischen, außer Raubfischen in der Öffnungszeit.
- Karpfenangeln bei
Nachtlicht ist nur am Teich bei Mutzig erlaubt, aber nur für diejenigen, die eine jährlichen Fischerlizenz bei der AAPPMA von Molsheim
ausgeführt haben. Die Karpfen müssen aber sofort ins Wasser zurückgelegt werden.
Täglich sind
folgende mitgenommene Einnahmen geduldet :
- Zwei Karpfen (2) von plus 30 cm. Die über 5 Kilo müssen sofort ins Wasser zurückgelegt werden.
- Zwei Schleien (2) von plus 25 cm - Ein Hecht (1)
von plus 60 cm - Ein Zander (1) von plus 50 cm.
- Drei Regenbogenforellen (3) von plus 25
cm.
- Zwanzich Rotaugen (20).
Wichtig : wenn sie welche Wels fangen sollten, setzen Sie diese Bitte nicht wieder in den Teichen aus .
Im Allgemeinen sind
folgende Regeln zu beachten :
- Einfach Angelhaken erforderlich, eher Haken ohne
oder mit erdrücktem Widerhaken.
Folgendes ist
streng verboten :
- Das Anwerfen von folgenden Fischlockmitteln :
boilies und pellets
- Das Benutzen einer geflochtenen Schnur auf der
gesamten Linie. Nur bei der Raubfischerei ist es erlaubt.
- Der Gebrauch einer
Erhaltungstasche.
- Das Angeln auf der Fuβgängerbrücken zwischen den
Teichen
- Das Benutzen von Beköderrn Boot, alle Arten von
Booten und Schwimmen.
- Das Benutzen von rohe Samen ( Mais, Hanfsamen,
Korn, usw…) und Lebensmittel für Tiere.
- Brei zum Anlocken von
Forellen.
- Doppel anu
Dreifach-Angelhacken.
- Das Fischen mit schwinnendes
Brot.
Derjenige der seine Fischerlizenz beim Fischerverein in Molsheim ausgeführt hat, verpflichtet sich, diese Verordnungen zu achten.
Der Verwaltungsrat
Die Angelanteile des Vereins bestehen
aus:
- Dem Zich-Teich bei Molsheim und dem
Kapellen-Teich zwischen Dorlisheim und Mutzig;
- Dem Wasserlauf
“La Bruche” flussaufwärts vom sogennanten Ort “Pierre carrée” am Rand der Gemeinde Molsheim, Richtung route des Loisirs, bis zur Wasserfalle am sogennanten
Ort “Zich “ ;
- Dem
Dachsteinerbach bei Molsheim (hier besteht die Regelung für den Wasserlauf “La Bruche”);
- Dem sogennanten
Kanal “Coulaux” bei Molsheim (Angeln verboten).