Regelung 2025 für des sogenannten Wasserlauf
"La Bruche" und seine Nebenflüsse
Der Fischerverein von Molsheim
ist Mitglied der URNE
1/ Regelung für den Wasserlauf und seine Nebenflüsse.
Für die Salmoniden und Raubfische sind folgende minimale Gröβe und Öffnungszeiten festgelegt:
25 cm für die Regenbogenforelle (1. Januar bis 31. Dezember)Es ist verboten, in des Nähe des Wasserperren und der Fortpflanzungslätze zu fischen.
Für den Schutz der natürlischen Fortpflanzungsplätze, ist es verboten ins Wasser zu gehen vom 1. Januar bis zum 1. Mai.
Täglich darf man bis zu 6 Salmoniden angeln (Bachforelle, Regenbogenforelle, Äsche).
Der Wasserlauf "la Bruche" und Nebenfluss "Dachsteinerbach" sind zugänglich für jeder Fischer, der seine Lizenz mit CPMA (Fischbetrag für aquatische Lebenraüme) beim Fischerverein von Molsheim oder eine zwischenstaatiliche Fischereikarte ausgeführt hat.
Folgendes ist verboten :
Das Angeln und das Beködern mit Hanfsamen sowie das Benutzen von Anlockbrei für die Forellen.
Der Doppel- und Drillingshacken.
Angeln mit Kunstködern vom 27. Januar bis 25 April einschließlich Streamern und Drop-Shot.
2/ Regelung für die sogenannte “réserve active”.
Es wurde für die Saison 2024 dieser spezielle Kurs beim Wasserlauf “La Bruche”, auf dem Anteil des Fischerverein von Molsheim geschaffen.
Dieser Kurs wird flussabwärts durch den Sogennante Ort "Pierre Carrée" und flussaufwärts durch die Grenze am Schild "Molsheim" auf der "Route des Loisirs" in Molsheim begrenzt.
Es soll exclusiv Einzelangelhaken benutzt werden, ohne Widerhaken oder mit bedrücktem Widerhaken.
Weiβfische und Hechte dürfen herausgezogen werden, der gültigen Gesetzgebung entsprechend.
“NO KILL” ist obligatorisch für Salmoniden und Äsche auf diesem Kurs.
Der Verwaltungsrat