Reglementation peche
Reglementation peche

Regelung 2025 für des sogenannten Wasserlauf
"La Bruche" und seine Nebenflüsse

 

Der Fischerverein von Molsheim

ist Mitglied der URNE

 

 

1/ Regelung für den Wasserlauf und seine Nebenflüsse.

 

  • Für die Salmoniden und Raubfische sind folgende minimale Gröβe  und Öffnungszeiten festgelegt:

        25 cm für die Regenbogenforelle (1. Januar bis 31. Dezember)
        25 cm für die Bachforelle (8. März bis 82. September)
        60 cm für den Hecht (1. Januar bis 26. Januar und 26. April bis 31. Dezember) 
        50 cm für Zander (1. Januar bis 26. Januar und 1. Juni bis 31. Dezember)
        35 cm für die Äsche (17. Mai bis 31. Dezember)
    Zum Schutz der Laicher wird die Äschenfischerei No Kill durchgefuhrt auf der gesamten Strecke des Fischereivereins.
  • Das Angeln ist der Regelung unterworfen, die aus dem Umweltgesetzbuch entsteht, sowie von den verschiedenen Erlasse der Prefektur, die auf der Fischerlizenz zu erblicken sind.
  • Es ist verboten, in des Nähe des Wasserperren und der Fortpflanzungslätze zu fischen.

  • Für den Schutz der natürlischen Fortpflanzungsplätze, ist es verboten ins Wasser zu gehen vom 1. Januar bis zum 1. Mai.

  • Täglich darf man bis zu 6 Salmoniden angeln (Bachforelle, Regenbogenforelle, Äsche).

  • Der Wasserlauf "la Bruche" und Nebenfluss "Dachsteinerbach" sind zugänglich für jeder Fischer, der seine Lizenz mit CPMA (Fischbetrag für aquatische Lebenraüme) beim Fischerverein von Molsheim oder eine zwischenstaatiliche Fischereikarte ausgeführt hat.

      

            Folgendes ist verboten :

  • Das Angeln und das Beködern mit Hanfsamen sowie das Benutzen von Anlockbrei für die Forellen.

  • Der Doppel- und Drillingshacken.

  • Angeln mit Kunstködern vom 27. Januar bis 25 April einschließlich Streamern und Drop-Shot.

 

2/ Regelung für die sogenannte “réserve active”.

 

  • Es wurde für die Saison 2024 dieser spezielle Kurs beim Wasserlauf “La Bruche”, auf dem Anteil des Fischerverein von Molsheim geschaffen.

  • Dieser Kurs wird flussabwärts durch den Sogennante Ort "Pierre Carrée" und flussaufwärts durch die Grenze am Schild "Molsheim" auf der "Route des Loisirs" in Molsheim begrenzt.

  • Es soll exclusiv Einzelangelhaken benutzt werden, ohne Widerhaken oder mit bedrücktem Widerhaken.

  • Weiβfische und Hechte dürfen herausgezogen werden, der gültigen Gesetzgebung entsprechend.

  • “NO KILL” ist obligatorisch für Salmoniden und Äsche auf diesem Kurs.                         

                                                                                            

                                                                                              Der Verwaltungsrat

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Regelung für den Wasserlauf La Bruche 2[...]
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