Regelung 2023 für des sogenannten Wasserlauf
"La Bruche" und seine Nebenflüsse
Der Fischerverein von Molsheim hält sich nicht mehr in der URNE
1/ Regelung für den Wasserlauf und seine Nebenflüsse.
Für die Salmoniden und Raubfische sind folgende minimale Gröβe festgelegt:
25 cm für die Regenbogenforelle - 25 cm für die Bachforelle;
35 cm für die Äsche - 60 cm für den Hecht.
Das Angeln ist der Regelung unterworfen, die aus dem Umweltgesetzbuch entsteht, sowie von den verschiedenen Erlasse der Prefektur, die auf der Fischerlizenz zu erblicken sind.
Es ist verboten, in des Nähe des Wasserperren und der Fortpflanzungslätze zu fischen.
Für den Schutz der natürlischen Fortpflanzungsplätze, ist es verboten ins Wasser zu gehen vom 1. Januar bis zum 15. Juni.
Täglich darf man bis zu 6 Salmoniden angeln (Bachforelle, Regenbogenforelle, Äsche).
Alle Fangtechniken sind gestattet,
Besonders die mit künstlichen Lockmitteln (mit einfachen Angelhaken), nur während der Öffnungsperiode der Raubfische.
Folgendes ist verboten :
Das Angeln und das Beködern mit Hanfsamen sowie das Benutzen von Anlockbrei für die Forellen.
2/ Regelung für die sogenannte “réserve active”, die im Jahr 2007 gegründet wurde.
Dieser spezielle Kurs wurde im Jahr 2007 gegründet, beim Wasserlauf “La Bruche”, auf dem Anteil des Fischerverein von Molsheim.
Dieser Kurs wird flussabwärts von der Brücke bei der avenue de la Gare und flussaufwärts von der Europa-Brücke in Molsheim begrenzt.
Es soll exclusiv Einzelangelhaken benutzt werden, ohne Widerhaken oder mit bedrücktem Widerhaken.
Weiβfische und Hechte dürfen herausgezogen werden, der gültigen Gesetzgebung entsprechend.
Die sogenannte “réserve active” ist zugänglich für jeder Fischer, der seine Lizenz beim Fischerverein von Molsheim ausgeführt hat.
“NO KILL” ist obligatorisch für Salmoniden und Äsche auf diesem Kurs.
Der Verwaltungsrat